Amtliche Vermessung

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die amtliche Vermessung und Geoinformationen im Kanton Bern sowie der ganzen Schweiz.

Die amtliche Vermessung (AV) bildet die Grundlage für Geoinformationen und geografische Informationssysteme. Die Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben und Nachführen der Grundstücksgrenzen, Gebäuden und weiterer Oberflächeninformationen. Als Nachführungsgeometer in 59 Gemeinden des Kantons Bern leisten wir mit der amtlichen Vermessung als Bestandteil des Grundbuchs einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.

Die Ausübung des Eigentumsrechts an Grundstücken unterliegt aufgrund von behördlichen Erlassen verschiedenen Einschränkungen. Diese werden im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) erfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Unsere Leistungen

  • Nachführung der amtlichen Vermessung
    in 59 Gemeinden im Kanton Bern 
    Nachführungsgemeinden > Link zum Plan siehe unten

Weitere Leistungen

  • Neuvermessung / Erneuerung
    Ablösung von alten Vermessungswerken
  • Liefern von Grundlagedaten und Betreuung von Auskunftssystemen
    Links Auskunftsysteme: RegioGIS | be-geo | GRUDIS | ÖREB-Kataster
  • Erstellung von Spezialplänen
    Als Grundlage für Planung, Projektierung, Baubewilligungen etc.
  • Datenbestellung
    Analoge und digitale Daten (Hier geht es zur Datenbestellung)

Jede Baubewilligung stützt sich auf die Informationen der Amtlichen Vermessung ab, daher muss ein beglaubigter Baugesuchsplan eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie ganz nach Ihrem Bedarf. Für Sie als Projektverfasser erheben wir auch weitere Geländedaten wie zum Beispiel Höhenkurven, Baumstandorte, Mauern und Schächte, etc.

Ein Baugesuch, das aus einem numerischen Datensatz (DXF, DWG, etc.) erstellt wird, muss folgende Parameter auf dem Baugesuchsplan aufweisen (siehe Musterplan):

  • Gemeindename
  • Massstab, Nordpfeil
  • Lokal- oder Strassenname
  • Angeschriebene Koordinaten
  • Ort und Datum
  • Bestätigung der Richtigkeit durch den Nachführungsgeometer