Die amtliche Vermessung (AV) bildet die Grundlage für Geoinformationen und geografische Informationssysteme. Die Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben und Nachführen der Grundstücksgrenzen, Gebäuden und weiterer Oberflächeninformationen. Als Nachführungsgeometer in 59 Gemeinden des Kantons Bern leisten wir mit der amtlichen Vermessung als Bestandteil des Grundbuchs einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums.
Die Ausübung des Eigentumsrechts an Grundstücken unterliegt aufgrund von behördlichen Erlassen verschiedenen Einschränkungen. Diese werden im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) erfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Unsere Leistungen
- Nachführung der amtlichen Vermessung
in 59 Gemeinden im Kanton Bern
Nachführungsgemeinden > Link zum Plan siehe unten
Weitere Leistungen
- Neuvermessung / Erneuerung
Ablösung von alten Vermessungswerken - Liefern von Grundlagedaten und Betreuung von Auskunftssystemen
Links Auskunftsysteme: RegioGIS | be-geo | GRUDIS | ÖREB-Kataster - Erstellung von Spezialplänen
Als Grundlage für Planung, Projektierung, Baubewilligungen etc. - Datenbestellung
Analoge und digitale Daten (Hier geht es zur Datenbestellung)
Jede Baubewilligung stützt sich auf die Informationen der Amtlichen Vermessung ab, daher muss ein beglaubigter Baugesuchsplan eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie ganz nach Ihrem Bedarf. Für Sie als Projektverfasser erheben wir auch weitere Geländedaten wie zum Beispiel Höhenkurven, Baumstandorte, Mauern und Schächte, etc.
Ein Baugesuch, das aus einem numerischen Datensatz (DXF, DWG, etc.) erstellt wird, muss folgende Parameter auf dem Baugesuchsplan aufweisen (siehe Musterplan):
- Gemeindename
- Massstab, Nordpfeil
- Lokal- oder Strassenname
- Angeschriebene Koordinaten
- Ort und Datum
- Bestätigung der Richtigkeit durch den Nachführungsgeometer