Lauperswil Los 6 - Öffentliche Auflage

Hier finden Sie sämtliche Informationen (Auflagepläne, Differenzliste, etc.) um das Themengebiet der Ersterhebung in der Gemeinde Lauperswil.

Durch die Bearbeitung des Vermessungswerks kann es zu Änderungen an den Grundstücksflächen kommen. Die neu berechneten Grundstücksflächen sind in der Differenzliste aufgeführt und werden nach der Auflage ins Grundbuch übertragen. Die Planeinteilung dient als Orientierung zu den Auflageplänen.

Das Vermessungswerk im ganzen Gemeindegebiet von Lauperswil - ohne die bereits definitiv anerkannten Baugebiete Emmenmatt, Zollbrück und Lauperswil Dorf - ist neu vermessen worden.

Der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit dem dazugehörigen Namensverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 12. August 2024 bis 13. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz, Artikel 38).

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 903/2023/4, 903/2023/9 und 903/2024/9 hängig.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

Der verantwortliche Ingenieur-Geometer wird am Mittwoch, 28. August 2024 im Gemeindehaus zur Auskunftserteilung anwesend sein. Besprechungstermine müssen vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Lauperswil 034 496 22 22 reserviert werden.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Auflagepläne Ersterhebung Lauperswil

Auflagepläne Ersterhebung Lauperswil

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